Beschlussvorlage - BV/2022/881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zu Kaufverträgen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8 WG Quaddelbarg ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird für die Entscheidung der Verwaltung.  

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Sachverhalt

Es erfolgte die Anregung, dass nach Vorlage der Kaufverträge im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8 WG Quaddelbarg  ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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