Beschlussvorlage - BV/2022/874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 22/00137 vom 01.04.2022 des Notars K. Kuhnigk ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstück 217/2, Größe 2.239 m², Zur Ostsse 6

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