Beschlussvorlage - BV/2019/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß §44 KV M-V, aufgeführt in der Anlage für 1. den Kindertag 2019 und 2. für das Ostrockmuseum der Stadt Kröpelin.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme von Einzelspenden über 1000 EUR entscheidet die Stadtvertretung, bis 1000 EUR gemäß Hauptsatzung der Hauptausschuss.

1. Für die Ausrichtung des Kindertages wurden zweckgebundene Spendengelder eingeworben.
2. Für das Ostrockmuseum ist eine Spende eingegangen.
 

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Anlagen

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