Beschlussvorlage - BV/2022/866

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 772/2022 vom 06.04.2022 des Notars R. B. Gaentzsch ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 227, 230 davon

Bauplatz Nr. 35, Größe ca. 694 m² 

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