Beschlussvorlage - BV/2022/812-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Herr Karl Stütz, Mögglinger Straße 3, 73540 Heubach, beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der ehemaligen LPG-Stallanlagen. Grundlage bildet die Vorzugsvariante des Ortsrates Altenhagen vom 09.08.2021 zum Flächennutzungsplan – Erweiterung Mischgebiet einzeilig entlang der Straße, Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 umfasst folgende Grundstücke:

  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 300
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 299 (teilweise)
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 53/3
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 28/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 51/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 48/4
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 51/3
  • Gemarkung Altenhagen, Flur 2, Flurstück 3

 

Die anfallenden Planungskosten und alle damit einhergehenden Kosten für Untersuchungen, Gutachten werden von Herrn Stütz getragen.

 

Nach Übersendung des Entwurfes des Städtebaulichen Vertrages an Herrn Stütz kamen noch zwei Anmerkungen:

  • Erweiterung des Geltungsbereiches um die bereits bestehende PV-Anlage
  • Vertragspartner: Ostalb Renewables GmbH.

 

Die beiden vor genannten Punkt wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 14.03.2022 und im Hauptausschuss am 23.03.2022 beraten. Beide Ausschüsse geben die Empfehlung zur Beschlussfassung mit den beiden Veränderungen (Geltungsbereich und Vertragspartner).

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Anlagen

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