Beschlussvorlage - BV/2022/835

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 560/2022 vom 11.03.2022 des Notars R. B. Gaentzsch ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 230,227 davon

Teilstück von ca. 635 m² (Bauplatz 31) und 1/4 Miteigentumsanteil an einer Teilfläche von ca. 140 m²

Loading...