Beschlussvorlage - BV/2022/832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 308/2022 vom 07.03.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Blatt 10726, Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 953, Größe 109 m²

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