Beschlussvorlage - BV/2022/817

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Änderungsvertrag mit nachfolgendem Inhalt mit dem Kröpeliner Sportverein 47 e.V. abzuschließen:

 

„Die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Baumbestandes verbleiben beim Verpächter. Der Verpächter ist jederzeit befugt die Anlage vorübergehend zu sperren, für notwendige Maßnahmen zu befahren und zu betreten.“
 

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Sachverhalt

Auf der Pachtanlage Sportplatz sind umfangreiche Baumpflegemaßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit der Anlage herzustellen.

 

Im Rahmen einer Vorort Begehung am 28.02.2022 wurden diverse Baumpflegemaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pachtanlage für notwendig erklärt. Hier geht aktuell eine Gefahr aus.

 

Gemäß bestehendem Pachtvertrag zwischen der Stadt Kröpelin und dem Pächter Kröpeliner Sportverein 47 e.V. ist dieser für die Pflege, Nutzung, Erhaltung, Erneuerung usw. an den Pachtanlagen und den damit verbundenen Kosten zuständig, er hat die Maßnahmen zu tragen und durchzuführen. Die einzige Ausnahme dahingehend ist das Mähen des Rasens, was auf die Verpächterin (Stadt Kröpelin) übertragen wurde.

 

Die Pachtfläche ist klar eingegrenzt durch die bestehenden Markierung Zaun.

 

Somit würden die Baumpflegemaßnahmen innerhalb des Zaunes durch den Pächter zu realisieren sein.

 

Man muss für diese Aufgabe, aber die moralische Frage der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit gegenüber dem Sportverein stellen.

 

Die Kosten für die Maßnahmen im Gesamtpaket (Anteil Stadt + Anteil Verein) werden sich im Bereich von ca. 6.000-10.000 EUR bewegen. Entsprechende Komplettangebote bzw. Angebote für notwendige Maschinen werden aktuell eingeholt.

 

Im Rahmen des Vororttermins am 28.02.2022 und schriftlich am 02.03.2022 wurde der Verein aufgefordert, die Sportanlage vorerst für die Öffentlichkeit und den Vereinssport zu sperren.

 

 

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Anlagen

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