Beschlussvorlage - BV/2022/811
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark Brusow"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Vorberatung
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14.03.2022
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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21.04.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin billigt den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ gemäß Anlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Mit dem Entwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt werden.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 02.09.2021 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstück 229. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch Eisenbahnstrecke Neubukow-Bad Doberan.
Ziel des Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzungen eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den betreib einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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592,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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786,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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3 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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11,8 MB
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