Beschlussvorlage - BV/2022/791

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 78/2022 vom 21.01.2022 der Notarin Claudia Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: folgende unvermessene Teilflächen

Gemarkung Kröpelin, Flur 4,

Teilfläche des Flurstückes 266 mit einer Größe von ca. 1.961 m²

Teilfläche des Flurstückes 267 mit einer Größe von ca. 15 m²

 

Gemarkung Kröpelin, Flur 5,

Teilfläche des Flurstückes 53 mit einer Größe von ca. 118 m²

Teilfläche des Flurstückes 54 mit einer Größe von ca. 30 m²

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