Beschlussvorlage - BV/2022/784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB. Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte auf den gemeindeeigenen Flächen der Kleingartenanlage „Karpfenteich“. Durch die Nachbarschaft zur Schule und Sporthalle sowie zum Sportplatz können viele Synergieeffekte erzielt werden und ein campusartiger Charakter kann entstehen.

 

  1. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,5 ha umfasst die derzeitige Kleingartenanlage „Karpfenteich“ und liegt südöstlich der Schulstraße, nordöstlich des Schul- und Sporthallenstandortes, südwestlich von Wohnbebauung an der Schulstraße und von Wiesenflächen sowie nördlich der Bahnstrecke Wismar – Rostock, Flurstücke 275, 276 (tlw.) und 278 (tlw.), Flur 5, Gemarkung Kröpelin (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 09.12.2021 den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Ersatzneubaus für eine Kindertagesstätte im Bereich des Schulkomplexes gefasst. Das derzeitige Gebäude der Kita in der Wismarschen Straße ist stark sanierungsbedürftig und genügt nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine moderne und zukunftsorientierte Kindertagesstätte.

 

Die Stadt wird außerdem einen Einwohnerzuwuchs u. a. durch die Ausweisung und Bebauung von Eigenheimgebieten aufweisen. Daher sind als Nachfolge-Infrastruktur u. a. Kindertagesstätten erforderlich.

 

In Kröpelin soll daher auf gemeindeeigenen Grundstücken eine neue Kita entstehen, welche die förderlichen Rahmenbedingungen am Schul- und Sportstandort nutzen kann.

Für die planungsrechtliche Regelung und somit als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, da die Fläche derzeit als Außenbereich zu beurteilen ist. Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan weist im Vorentwurf eine potentielle Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke auf. Somit wird der B-Plan aus dem künftigen Flächennutzungsplan entwickelt.

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Anlagen

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