Beschlussvorlage - BV/2022/781
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan Stadt Kröpelin Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
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Vorberatung
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18.01.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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27.01.2022
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Sachverhalt
Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
7.891.300 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
8.461.000 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
7.447.100 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von |
7.513.600 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-66.500 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.718.400 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.787.200 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-1.068.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
316 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
330 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer auf |
300 v. H. |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 29,9753 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.595.718 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
5.330.538 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
30.470.526 EUR |
Kröpelin, den 10.01.2022
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Ort, Datum Gutteck
Bürgermeister
Siegel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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781,7 kB
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