Beschlussvorlage - BV/2021/772
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen - Kostenerstattung Schullastenausgleich an Gemeinden für Grundschule und Regionale Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Ingo Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen der Produktsachkonten 211000.2110.525430 / 725430 in Höhe von 19.137,46 €.
2. Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen der Produktsachkonten 215000.9999.525430 / 725430 in Höhe von 6.054,92 €.
Sachverhalt
Die Stadt Kröpelin ist gemäß des Schulgesetzes M-V i.V.m. mit der Schullastenausgleichsverordnung zur Finanzierung der Kosten für Schülerinnen und Schüler, die an auswärtigen Schulen beschult werden aber in unserem Stadtgebiet wohnen, verpflichtet.
Für den Bereich Kostenerstattung an Grundschulen an auswärtige Gemeinden ergaben sich im Haushaltsjahr 2021 Kosten in Höhe von 84.173,45 EUR (PSK 211000-2110-525430 / 725430).
Geplant waren Kosten in Höhe von 50.000,00 EUR. Der Planansatz beruhte auf Schätzungen aus den Vorjahren. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in diesem Bereich betragen 19.137,46 EUR. Hierzu wurden noch Mehreinnahmen von 15.035,99 EUR des PSK 211000.2110.442430 einberechnet.
Für den Bereich Kostenerstattung an Regionale Schulen an auswärtige Gemeinden ergaben sich im Haushaltsjahr 2021 Kosten in Höhe von 199.054,92 EUR (PSK 215000-9999-525430 / 725430).
Geplant waren Kosten in Höhe von 193.000,00 EUR. Der Planansatz beruhte auf Schätzungen aus den Vorjahren. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in diesem Bereich betragen 6.054,92 EUR.
Die Mehraufwendungen sind durch mehrere Endabrechnungen nach Jahresabschlüssen der Gemeinden und im Bereich Grundschule durch einen erhöhten Schullastenausgleich für Kröpeliner Grundschüler begründet.
Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.