Beschlussvorlage - BV/2021/766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 2954/2021 vom 26.11.2021 des Notar R.B. Gaentzsch ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Diedrichshagen, Flur 1, Flurstück 6/3, Größe 1.106 m²

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