Beschlussvorlage - BV/2021/768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1724/2021 vom 01.12.2021 des Notar Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 593/2, Größe 671 m²

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