Beschlussvorlage - BV/2021/739

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1591/2021 vom 08.11.2021 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 218/1, Größe 1.000 m²

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