Beschlussvorlage - BV/2021/492-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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09.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt im Rahmen der Gültigkeit des Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, jedoch längsten für 3 Monate, die Übertragung Ihrer Aufgaben auf den Hauptausschuss bei einer Inzidenz von >150 am Tag der Einladung im Landkreis Rostock.
Sachverhalt
Am 28.01.2021 wurde das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie verkündet. Das Gesetz ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie können Veränderungen für die kommunale Gremienarbeit beschlossen werden.
Folgende Möglichkeiten (vereinfacht) bestehen.
- Herstellung der Öffentlichkeit in einem anderen Raum oder im via Livestream im Internet.
- Sitzungen der STV und der Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum
- Zeitlich befristete Übertragung der Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss
- Beschlussfassung von Angelegenheiten einfacher Art im Umlaufverfahren.
Eine Mischung dieser Möglichkeiten besteht.
Im Frühjahr 2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und zeitlich für 3 Monate befristet die Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss übertragen. Entscheidend für die Übertragung war die Inzidenz >100 am Einladungstag im Landkreis Rostock.