Beschlussvorlage - BV/2021/492-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt im Rahmen der Gültigkeit des Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, jedoch längsten für 3 Monate, die Übertragung Ihrer Aufgaben auf den Hauptausschuss bei einer Inzidenz von >150 am Tag der Einladung im Landkreis Rostock.

 

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Sachverhalt

Am 28.01.2021 wurde das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie verkündet. Das Gesetz ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie können Veränderungen für die kommunale Gremienarbeit beschlossen werden.

 

Folgende Möglichkeiten (vereinfacht) bestehen.

 

  1. Herstellung der Öffentlichkeit in einem anderen Raum oder im via Livestream im Internet.
  2. Sitzungen der STV und der Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum
  3. Zeitlich befristete Übertragung der Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss
  4. Beschlussfassung von Angelegenheiten einfacher Art im Umlaufverfahren.

 

 

Eine Mischung dieser Möglichkeiten besteht.

 

Im Frühjahr 2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und zeitlich für 3 Monate befristet die Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss übertragen. Entscheidend für die Übertragung war die Inzidenz >100 am Einladungstag im Landkreis Rostock.

 

 

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