Beschlussvorlage - BV/2021/738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung der Stadt Kröpelin beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung zwischen der Stadt Kröpelin, dem Amt Bad Doberan Land, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, der Schliemannstadt Neubukow, der Gemeinde Satow und dem Amt Schwaan gemäß dem öffentlich rechtlichen Vertrag der Anlage 1

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Sachverhalt

Der bestehende öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Neubukow-Salzhaff und den seinerzeit beteiligten Gemeinden (Amt Neubukow-Salzhaff, Gemeinde Satow, Stadt Kühlungsborn, Stadt Schwaan, Stadt Bad Doberan, Stadt Neubukow, Stadt Kröpelin) wurde durch das Amt Neubukow-Salzhaff mit Schreiben vom 19.04.2021 zum 31.12.2021 gekündigt.

Nach Beratungen mit den gekündigten Gemeinden wird angestrebt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Bad Doberan Land, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, der Schliemannstadt Neubukow, der Gemeinde Satow, dem Amt Schwaan und der Stadt Kröpelin abzuschließen. Die Aufgaben der Vollstreckung der öffentliche-rechtliche Forderungen der beteiligten Verwaltungen sowie die Amtshilfe-/ Vollstreckungsersuchen anderer Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für den Zuständigkeitsbereich der beteiligten Gemeinden, werden durch die Mitarbeiter des Amtes Bad Doberan-Land durchgeführt.

Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde der Vertrag geprüft und mit Schreiben vom 28.10.2021 festgestellt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen.

Der Vertrag tritt am 01.07.2022 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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