Beschlussvorlage - BV/2021/722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1509/2021 vom 20.10.2021 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 2, Flurstück 8/1, Größe 2.159 m²

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