Beschlussvorlage - BV/2021/719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 623/2021 vom 06.05.2021 der Notarin Claudia Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeübt.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Beschluss vom 03.06.2021 hinsichtlich der Ausübung eines Vorkaufsrechtes aufzuheben.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 5, Flurstück 49, Teilfläche Größe ca 13862 m²

 

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