Beschlussvorlage - BV/2021/600

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt keine Veränderungssperre für das Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“.

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Sachverhalt

Die Ferienhof Porm UG (Beschränkt) hat einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt – siehe BV/2021/592.

 

Gleichzeitig wird eine Veränderungssperre für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestellt.

 

Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Jennewitz ist der künftige Geltungsbereich des BP Nr. 16 als gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) überplant. In der Innenbereichssatzung für den OT Diedrichshagen sind die Flurstücke des künftigen Geltungsbereiches dem Innenbereich zugeordnet, so dass nach § 34 BauGB Baurecht besteht. Für die Flurstücke 52, 57, 58, 59, 60/1 und 60/2, der Flur 1, Gemarkung Diedrichshagen, besteht kein Baurecht, sie sind als Grünfläche/Sukzessionsfläche überplant.

 

Da sich die Stadt Kröpelin mit dem Beschluss einer Veränderungssperre gegebenenfalls schadensersatzpflichtig macht, ist von einem Beschluss abzuraten.

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Anlagen

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