Beschlussvorlage - BV/2021/677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Grundstückskaufsvertrag UR-Nr: 580/2021 vom 11.08.2021 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Flurstück 5/1

                            Größe: 1.659 m²

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