Beschlussvorlage - BV/2021/669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Auslösung des 3. Nachtrages wird beschlossen. Die Bauauftragssumme erhöht sich somit um 92.003,05 Euro (netto) auf 1.577.947,08 Euro (netto).

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Sachverhalt

Mit der Beschlussfassung auf der Stadtvertretersitzung am 29.10.2020 wurde der Bauauftrag an die Fa. Eurovia zu einer Nettoauftragssumme von 1.341.917,80 Euro vergeben (BV/2020/394) und der 1. Nachtrag mit einer Nettosumme von 102.221,39 Euro (BV/2021/541). Der 2. Nachtrag in Höhe von 41.804,84 Euro liegt zur Beschlussfassung vor (BV/2021/643).

 

Für die Herstellung der Steilböschung wurde der AN beauftragt eine gültige Ausführungsplanung und einen Standsicherheitsnachweis auf Basis der vorliegenden Entwurfsstatik zu erstellen. Das damit beauftragte Ingenieurbüro machte in diesem Zuge darauf aufmerksam, dass in der Entwurfsstatik kein Nachweis bezüglich des Grundbruchs geführt und der bauzeitliche Zustand mit zusätzlichen Aufgrabungen und Kanalbau nicht berücksichtigt wurde. Bei dem Führen des Nachweises ergab sich, dass dieser mit den vorgegebenen Gleitflächen, Einbindetiefe sowie Aufstandsbreite aus der Entwurfsstatik nicht zu erbringen war. Aus diesem Grund wurden die Einbindelängen der Geogitter und das Fundament der Steilböschung vergrößert, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Der dadurch entstandene Mehraufwand für die veränderte Ausführung und die erbrachten Nachweise, werden mit diesem Nachtrag angeboten.

 

Weiterhin musste in diesem Zuge die in dem Baugrundgutachten getroffenen Annahmen verifiziert werden. Zu diesem Zweck wurden vor Ort zwei Schürfe angelegt, welche einen Aufschluss über die Bodenhorizonte und Lagerung bis 2 m unterhalb der Planumshöhe geben sollte und mehrere Bodenproben genommen, um die Bodeneigenschaften zu bestimmen. Bei der Untersuchung der Bodenproben und Verhältnisse vor Ort, wurde festgestellt, dass die Annahmen in dem baugrundgutachten nicht bestätigt werden konnten. Angenommen wurde, dass entlang der Böschung kleinere Sandlinsen anzutreffen sind. Bei dem Abtragen der Böschung wurde jedoch festgestellt, dass dieses Sandablagerungen deutlich größer ausfallen. Dies konnte mit der punktuellen Untersuchung für das Baugrundgutachten nicht genauer bestimmt werden. Ferne wurde in der Bodenuntersuchung durch Heidenlabor festgestellt, dass der zum Wiedereinbau angedachte Boden einen Scherwinkel von 36,7 Grad aufweist und damit nicht die Anforderung mit <35 Grad erfüllt. Als Alternative kann ein vollständiger Bodenaustausch stattfinden, oder der angetroffene Boden unter Beimengung von Zusatzstoffen in seinen Eigenschaften verbessert werden. Es wurde in Abstimmung mit AG und BOL auf einen Bodenaustausch geeinigt, da dies die kostengünstigere Variante war um die Anforderungen aus der Statik zu erfüllen. Die zusätzlichen Kosten für den Bodenaustausch, den lageweisen Einbau und die zusätzlichen geotechnischen Nachforschungen werden mit diesem Nachtrag angeboten.

 

Weiterhin wird in diesem Nachtrag ein zusätzliches Anrücken und Einrichten der Baustelle angeboten, da aufgrund der Bestandsmedien der Bahn, die Böschung nicht entsprechend der Planung in einem zusammenhängenden Abschnitt hergestellt werden kann.

 

Den zusätzlichen Kosten durch die veränderten und zusätzlichen Leistungen wurde die Position für den Einbau des ursprünglichen Bodenmaterials entgegengesetzt.

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