Beschlussvorlage - BV/2021/624

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 874/2021 vom 16.06.2021 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen 

                             Flur 2, Flurstücke 10, 75, 76, 77

Loading...