Beschlussvorlage - BV/2021/601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: C 289/2021 vom 11.05.2021 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, 

Flurstück 197/8, Größe 1.189 m² und

Flurstück 198/7, Größe 258 m²;

davon 50/100 Miteigentumsanteil

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