Informationsvorlage - BV/2021/561

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Retschow hat auf ihrer Sitzung am 04.02.2021 den Planentwurf und den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Nach § 2 Abs.2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Es wird deshalb um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung desBebauungsplans Nr. 5 gebeten.

 

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