Beschlussvorlage - BV/2021/541
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin
1. Nachtrag - Medienumverlegung Böschung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.04.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Kenntnisnahme
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25.05.2021
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Sachverhalt
Mit der Beschlussfassung auf der Stadtvertretersitzung am 29.10.2020 wurde der Bauauftrag an die Fa. Eurovia zu einer Nettoauftragssumme von 1.341.917,80 Euro vergeben – siehe BV/2020/394.
Im Zuge der Bauanlaufberatung am 10.12.2020 sowie zur Baufeldfreigabe am 27.01.2021 ist den am Bau Beteiligten aufgefallen, dass im Bereich der geplanten Steilböschung Bestandsmedien zur Realisierung der geplanten Leistungen in ihrer Lage verändert werden müssen. Die Medien im Bestand sind:
- Trinkwasserleitung DN 150
- Schmutzwasserkanal DN 150
- Schmutzwasserdruckrohrleitung da140x12,8.
Es erfolgte eine Umplanung durch die MIV GmbH sowie die Aufstellung eines Nachtrags-Leistungsverzeichnisses. Am 18.02.2021 erfolgte die Übergabe und die Angebotsaufforderung an den Bau-AN. Im Zuge weiterer Abstimmungen mit dem Zweckverband KÜHLUNG und erster Erdarbeiten im Bereich der Bestandsmedien traten Änderungen in den ursprünglichen Planungen auf. Es zeigte sich, dass die Einbindung des Schmutzwasserkanals nicht in der Bützower Straße erfolgen muss, sondern ein DN200 Steinzeugkanal im Baufeld der Hauptmaßnahme genutzt werden kann. Diese parallelen Änderungen wurden zum Teil durch den Bau-AN bereits in der Kalkulation beachtet. Teils ergaben sich auch nach der Angebotsabgabe für den Nachtrag 1 noch neue Erkenntnisse. Die Medienlage insgesamt ist sehr unsicher, da auch der Betreiber teils Schwierigkeiten hat, den Bestand zu benennen bzw. zu identifizieren.
Mit dem Zweckverband KÜHLUNG wurden Gespräche bezüglich einer Kostenbeteiligung geführt. Nach Prüfung des 1. Nachtrages durch den ZVK, wird der ZVK Kosten in Höhe von 26.447,03 Euro (netto) übernehmen.
Das Planungsbüro MIV wird für die Umplanung und Betreuung keine Honorarkosten abrechnen.