Beschlussvorlage - BV/2021/569

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 510/2021 vom 15.04.2021 des Notars Dr. Braunert, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 1, Flurstücke: 178, 75, 176, 177, 223, 225, 243, 245 und 246 mit insg. 442.461 qm

Loading...