Beschlussvorlage - BV/2021/568

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 509/2021 vom 15.04.2021 des Notars Dr. Braunert, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Teilfläche des Flurstückes 195/1 (195/1b), Größe ca. 33.986 m² 

Loading...