Beschlussvorlage - BV/2021/563

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 487/2021 v. 09.04.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Klein Siemen, Flur 2, Flurstück 34, Größe 1.941 m²

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