Beschlussvorlage - BV/2021/548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 389/2021 v. 19.03.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 1, Flurstücke 53/5, 54/4

                                                                             Größe 139 m², 168 m²

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