Informationsvorlage - BV/2021/549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des Schreibens vom 05.03.2021 vom Landkreis Rostock bezüglich der 1. Änderung zur Satzung über die Festlegung von Einzugsbereichen für die allgemeinbildenden Schulen, ist über die neu festgelegte Zugehörigkeit im Bereich der Grundschulen der Gemeinden Steffenshagen und Reddelich zu informieren. Um eine gleichmäßige Verteilung der Schülerzahlen zu erreichen, wurde die Zugehörigkeit dieser Gemeinden zum Schulstandort Kröpelin festgelegt. Diese Änderung soll ab dem 01.08.2021 in Kraft treten.

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