Beschlussvorlage - BV/2021/540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung UR-Nr: N 329/2021 v. 09.03.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird und die Löschung der Auflassungsvormerkung für die Stadt Kröpelin für ein Wiederkaufsrecht bewilligt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 436/1

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