Beschlussvorlage - BV/2021/529
Grunddaten
- Betreff:
-
Flurstücksbildung, Abmarkung der Grenzpunkte und
Fortführung des Liegenschaftskatasters nach Vermögenszuordnung Lagerstraße in Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Heike Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin beschließt die Beantragung der Flurstücksbildung, Abmarkung der Grenzpunkte und Fortführung des Liegenschaftskatasters nach Vermögenszuordnung Lagerstraße Kröpelin in Vorbereitung auf die Eigentumsumschreibung beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Rostock,
Außenstelle Bad Doberan, 18209 Bad Doberan, August-Bebel-Str. 3.
Die hierfür erforderlichen Gebühren lt. Kostenschätzung in Höhe von 5.136,31 Euro
werden bewilligt.
Nach Abschluss der Amtshandlungen erfolgt die Kostenberechnung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der festgestellten sachrelevanten Parameter der Tarifstellen.
Zu berücksichtigen ist, dass hier neben den Gebühren und Kosten für die Vermessungsleistungen auch bereits die Gebühren für die notwendige Vorbereitung der Vermessungsunterlagen und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster enthalten sind. Diese Leistungen werden in jedem
Fall durch das Kataster- und Vermessungsamt erbracht, unabhängig davon, ob die Vermessung ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Kataster- und Vermessungsamt ausführt.
Sachverhalt
Die von Seiten der Stadt Kröpelin beantragte Vermögenszuordnung wurde mit Bescheid
vom 22.01.2020 Az.: VZOG-13072058/1370-VZ 11.06 für eine Teilfläche beschieden und ist bestandskräftig. In Vorbereitung auf die Eigentumsumschreibung soll nunmehr die dazugehörige Vermessung veranlasst werden.