Beschlussvorlage - BV/2021/533

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 213/2021 und UR 450/2013 v. 06.06.2013, ein Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz  sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 11 Flurstück 1/56      ca. 30 m² für Pumpwerk des ZVK

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