Beschlussvorlage - BV/2021/492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Am 28.01.2021 wurde das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie verkündet. Das Gesetz ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie können Veränderungen für die kommunale Gremienarbeit beschlossen werden.

 

Folgende Möglichkeiten (vereinfacht) bestehen.

 

  1. Herstellung der Öffentlichkeit in einem anderen Raum oder im via Livestream im Internet.
  2. Sitzungen der STV und der Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum
  3. Zeitlich befristete Übertragung der Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss
  4. Beschlussfassung von Angelegenheiten einfacher Art im Umlaufverfahren.

 

 

Eine Mischung dieser Möglichkeiten besteht.

 

Mit E-Mail vom 01.02.2021 wurden die Stadtvertreter per Mail über diese Möglichkeiten informiert und die Fraktionen gebeten die Möglichkeiten intern zu klären.

 

 

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