Beschlussvorlage - BV/2021/492
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Am 28.01.2021 wurde das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie verkündet. Das Gesetz ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie können Veränderungen für die kommunale Gremienarbeit beschlossen werden.
Folgende Möglichkeiten (vereinfacht) bestehen.
- Herstellung der Öffentlichkeit in einem anderen Raum oder im via Livestream im Internet.
- Sitzungen der STV und der Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum
- Zeitlich befristete Übertragung der Aufgaben der STV auf den Hauptausschuss
- Beschlussfassung von Angelegenheiten einfacher Art im Umlaufverfahren.
Eine Mischung dieser Möglichkeiten besteht.
Mit E-Mail vom 01.02.2021 wurden die Stadtvertreter per Mail über diese Möglichkeiten informiert und die Fraktionen gebeten die Möglichkeiten intern zu klären.