Beschlussvorlage - BV/2020/434

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1181/2020 v. 11.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 4 Flurstück 208/13 mit einer Fläche von 2.366 m² 

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