Beschlussvorlage - BV/2020/459

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 488/2020-G v. 30.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 5 Flurstücke 178/4, 175/4, 888/1, 74/10 mit den Flächen von 4.373 m², 472 m², 26 m², 397 m²

Loading...