Beschlussvorlage - BV/2021/477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin beschließt, dass durch den Kröpeliner SV 47 e.V. für die Nutzung der Sporthalle ab dem Jahr 2021 ein pauschales Entgelt in Höhe von 700,00 EUR. zu zahlen ist.

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 17.12.2020 (siehe Anlage 1) stellt der Kröpeliner SV 47 e.V. den Antrag, die Sporthalle für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu einem jährlich zu zahlenden pauschalen Betrag in Höhe von 700,00 EUR mieten zu wollen. Die Begründung liegt in der beidseitigen zeitsparenden Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes für die Abrechnung. Aktuell nutzt der Kröpeliner Tischtennis Club die Sporthalle zu einem pauschalen Jahresbeitrag in Höhe von 500 EUR. Bis dato wird gegenüber dem Kröpeliner SV 47 e.V. der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Erwachsene in Rechnung gestellt. Die Nutzung der Sporthalle für den Trainings- und Wettkampfbetrieb für Kinder und Jugendliche ist kostenfrei.

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Anlagen

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