Beschlussvorlage - BV/2021/467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

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Sachverhalt

Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 25.02.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

7.865.300 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

8.422.600 EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0 EUR

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

7.420.800 EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

7.578.000 EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-157.200 EUR

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

3.229.600 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.613.500 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.616.100 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                               500.000 EUR.

 

 

 

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

 

316 v. H.

 

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

 

330 v. H.

 

2.

 

Gewerbesteuer auf

 

300 v. H.

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 28,573 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7

Weitere Vorschriften

 

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.878.594 EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

4.318.811 EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

29.168.073 EUR

 

 

 

 

 

 

______________________________                                                    ______________________________

Kröpelin, den 26.02.2021                                                                             Gutteck

                                                                                                                              Bürgermeister

 

 

Siegel

 

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Anlagen

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