Beschlussvorlage - BV/2020/453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 312/2020/1132 v. 20.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen Flur 2 Flurstücke 21/2, 21/3, 74/3 mit den Flächen von 2.875 m², 74 m², 2.569 m²

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