Beschlussvorlage - BV/2020/445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Entscheidung, welche gemäß der Hauptsatzung in die Wertgrenzen des Hauptausschusses fällt, an sich zu ziehen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für die Jugendbegegnungsstätte "Jubek" in Höhe von 1.000 EUR gemäß der Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen, und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Einzelspenden über 1.000 EUR entscheidet die Stadtvertretung, bis 1.000 EUR gemäß Hauptsatzung der Hauptausschuss. Es ist eine zweckgebundene Spende in Höhe von 1.000 EUR für die Jugendbegegnungsstätte "Jubek" zur Anschaffung eines Billardtisches gemäß Anlage 1 eingegangen.

 

 

 

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Anlagen

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