Beschlussvorlage - BV/2020/428

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N1225/2020 v. 04.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 429 mit einer Fläche von 476 m² und Flurstück 430 mit einer Teilfläche von ca. 120 m²

Loading...