Beschlussvorlage - BV/2020/407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 1730/2020 vom 20.10.2020 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Grundbuch von Kröpelin Blatt 11268, Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 381/3, 165 mit TF 1.200 m², Nutzung: Verkehrsflächen, Gebäude- und Freiflächen, Lage: Am Gutshof 5 

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