Beschlussvorlage - BV/2020/406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 1727/2020 vom 20.10.2020 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

 Grundbuch von Altenhagen Blatt 10029, Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstück 107 mit 4.855 m², Nutzung: Wiese, Kohlgarten

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