Beschlussvorlage - BV/2020/400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beauftragt den Bürgermeister der Stadt Kröpelin, weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt Kröpelin (Verlauf Rostocker Straße, Hauptstraße und Strandstraße) zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen.

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Sachverhalt

Mit Beschluss Nr 282/26/2012 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin die Stadtverwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Ortsdurchfahrt Kröpelin, Rostocker Straße, Höhe Einmündung Feldstraße bis einschließlich Hauptstraße Einmündung Wismarsche Straße zu prüfen. Des Weiteren ist in diesem Bereich die Möglichkeit zur Einrichtung von Schutzstreifen im Bereich des Markts sowie jeweils eines weiteren Schutzstreifens vom Markt aus in Richtung Feldstraße, wie auch in der Wismarschen Straße zu prüfen.

 

Seitens der Verwaltung wurden in den Folgejahren diverse Anträge hinsichtlich der Verkehrsberuhigung von Teilbereichen gestellt. Es gab diverse Termine mit der anordnenden Behörde, was zur Geschwindigkeitsreduzierung in einem Teilbereich geführt hat. Weiterhin wurde durch das Straßenbauamt Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt hinsichtlich der Lärmbelästigung durch den Verkehr im Bereich der Landesstraße. Dies ergab kein signifikantes Ergebnis, welches eine Reduzierung der Geschwindigkeit rechtfertigen würde.

 

Durch die Stadt Kröpelin durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2018 in diesem Teilbereich ergaben eine V85 (durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit von 85 % der Fahrzeuge) um die 60 km/h am Eingang der Strandstraße bzw im Bereich der Rostocker Straße eine V85 um die 55 km/h erreicht wird.

 

Im Jahr 2020 wurde im Bereich der Strandstraße das Schild „Freiwillig Tempo 30“ aufgestellt. Ergebnisse dieser Maßnahme sind aktuell noch nicht bekannt.

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