Beschlussvorlage - BV/2020/392
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen als Nachbargemeinde
Satzung der Stadt Kühlungsborn über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Entscheidung
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19.10.2020
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Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 08.12.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 für das Sondergebiet „Am Boots-hafen" zu ändern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen leerstehenden und verfallenden Hof am östlichen Ende des Hafengeländes abzureißen und einen Neubau für eine touristische Nutzung zu errichten. Dem Aufstellungsbeschluss folgten eine Reihe von Beratungen in den Ausschüssen, die dazu dienten, das Vorhaben mit den Anforderungen der Stadt in Einklang zu bringen.
Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Reiterhof, der sich weiter östlich im Außenbereich befindet. Speziell für die Gäste des Reiterhofes sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude Unterkünfte geschaffen werden, außerdem sind ein bis zwei Dauerwohnungen, ggf. als Betreiberwohnungen, sowie eine gastronomische Einrichtung vorgesehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17 wurde die Fläche für „Bootsservice/Hafentourismus“ festgesetzt.
Die Änderungen werden im Kap. 3 im Einzelnen erläutert.
Darüber hinausgehende Änderungen der Ursprungsplanung in der Fassung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 sind mit der 5. Änderung nicht verbunden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in Kühlungsborn Ost umfasst das südöstlich der Hafenstraße gelegene Baufeld mit der lfd. Nr. 7 laut Ursprungsplanung sowie die dazugehörigen Grünflächen, nördlich der Molli-Bahnstrecke, südlich des Weges „Fulgen“, Flurstück 9/14 der Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt etwa 2600 m².
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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403,5 kB
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