Beschlussvorlage - BV/2020/375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1424/2020, vom 01.09.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstücke 653 und 876/1 (519 und 2.569 m², Lage: Kröpelin, Wismarsche Str. 14

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