Beschlussvorlage - BV/2020/360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Von der Gemeinde Satow liegt die Satzung über den Bebauungsplan Nr.38 "Am Kammerhof" im Vorentwurf vom 02.06.20 zur Stellungnahme vor. Die Zielsetzung der Planung besteht darin, überwiegend Wohnflächen für den Bedarf an Familieneigenheimen zu entwickeln. Die Gemeinde setzt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 ein wesentliches Entwicklungsziel des seit 2017 wirksamen Flächennutzungsplanes um. Der Wohnschwerpunkt der Gemeinde soll im Osten der Ortslage durch eine homogene Siedlungserweiterung weiterentwickelt werden. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.38, mit der Größe von rd. 6,4 ha, befindet sich im Osten der Ortslage Satow, östlich der Straße "Am Kammerhof" und nördlich der Fritz-Reuter-Straße (Landesstraße 10), begrenzt im Westen durch die schon bestehende Wohnsiedlung und im Süden durch das vorhandene Gewerbegebiet.

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Anlagen

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