Beschlussvorlage - BV/2020/295-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt den Kauf des Unimog U 218 für den städtischen Bauhof zum Kaufpreis von 199.984,00 Euro bei der Fa. Sietrac GmbH.

Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 199.984,00 Euro auf dem PSK 114030 – 1600 – 785600 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen/Bauhof. Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.

 

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Sachverhalt

Der Leasingvertrag für den Unimog U20 vom 31.07.2014 läuft zum 01.10.2020 aus.

 

Da die Maschine für das Mähen, den Heckenschnitt und den Winterdienst eingesetzt wird, ist das Fahrzeug ein wichtiger Bestandteil des städtischen Fahrzeugbestandes.

 

Folgender Nachfolger soll geleast werden:

-          Mercedes-Benz Unimog Geräteträger U 218

-          Ausleger Mähgerät UNA 500 für Frontanbau

-          Silostreuautomat (vorhandenes Gebrauchtgerät)

-          Drehklappen-Schneepflug (vorhandenes Gebrauchtgerät).

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 22.06.2020 wurde die Empfehlung zum Abschluss eines Leasingvertrages gegeben.

 

Nach Beratung im Finanzausschuss am 04.08.2020 wurde gefordert, folgende Varianten gegenüberzustellen:

 

-          Ablöse des Unimog U20

-          Kauf des Unimog U218 gegen Barzahlung/Finanzierung

-          Leasing des Unimog U218

 

Die Unterlagen von der Fa. Sietrac GmbH sind am 02.09.2020 eingegangen.

 

Eine Übernahme des Fahrzeuges Unimog U20 in den Bestand des Bauhofes durch Kauf wird nicht empfohlen. Bei dem Fahrzeug ist ein erhöhter Reparaturaufwand zu verzeichnen und die Ersatzteilbeschaffung wird schwieriger.

 

Es wird empfohlen, den Kauf oder Leasing des Unimog U218 in Betracht zu ziehen.

 

Die Stadt Kröpelin verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, deshalb wird die Empfehlung zum Kauf des Unimog U218 gegeben.

 

Daher ist eine überplanmäßige Ausgabe des Planansatzes PSK 114030 – 1600 – 785600 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen/Bauhof in Höhe von 199.984,00 Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.

 

Hinweis aus der Kämmerei

Für das Geld auf den Bankkonten muss die Stadt Kröpelin Strafzinsen zahlen.

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